Heute (26.08.) um 12:15 Uhr endet die Frist zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis.
Näheres hierzu finden Sie in einem früheren Artikel zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis.
Heute (26.08.) um 12:15 Uhr endet die Frist zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis.
Näheres hierzu finden Sie in einem früheren Artikel zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis.
Bis zum 35. Tag vor der Wahl, also heute, müssen die Wählerverzeichnisses aufgestellt sein. Diese können dann vom 22.08. bis zum 26.08. von den Bürgern eingesehen werden.
Quellen:
Bis heute (03.08.2011) müssen der Gemeinde- und der Kreiswahlausschuss über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Gemeinderats- und zur Kreistagswahl entschieden haben.
Diese Frist gilt in ganz Niedersachsen für die Kommunalwahl 2011.
Ab jetzt können dann die Stimmzettel gedruckt werden.
Quellen:
Nach §30 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) hat die Gemeinde die Bürger bis spätestens zum 24ten Tag vor der Wahl zu informieren,
Dies ist in Neu Wulmstorf bereits am 21.07.2011 durch Bekanntmachung erfolgt.
Das Wählerverzeichnis kann für die Kommunalwahl 2011 vom 22.08.2011 bis 26.08.2011 während der allgemeinen Öffnungszeiten
von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:15 Uhr
und Donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr
im Rathaus, Bahnhofstraße 39 (Zimmer 12/13), 21629 Neu Wulmstorf geschehen.
Wer das Verzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann bis zum 26.08.2011 12:15 Uhr schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde einen Antrag auf Berichtigung stellen.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 19.08.2011 eine Wahlbenachrichtigung.
Wahlscheine werden auf Antrag erteilt. Einen Wahlschein muss nur beantragen, wer an der Wahl per Briefwahl teilnehmen möchte. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl auch nur noch per Briefwahl teilnehmen. Eine Wahl im Wahllokal ist dann nicht mehr möglich.
Einen Wahlschein kann beantragen
Quellen:
Bis heute (25.07.2011) 18:00 Uhr sind die Wahlvorschläge für die Wahl zum Gemeinderat am 11.09.2011 bei der Gemeinde Neu Wulmstorf, Bahnhofstraße 39, 21629 Neu Wulmstorf einzureichen.
Diese Frist gilt nach §21 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes für die Kommunalwahl 2011 in ganz Niedersachsen.
Quellen:
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