Nach §30 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) hat die Gemeinde die Bürger bis spätestens zum 24ten Tag vor der Wahl zu informieren,
- wo, wie lange und zu welchen Tagesstunden das Wählerverzeichnis eingesehen werden kann,
- wo, in welcher Form und innerhalb welcher Frist eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragt werden kann,
- dass den Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, eine Wahlbenachrichtigung zugeht und
- wo, in welchem Zeitraum und unter welchen Voraussetzungen ein Wahlschein beantragt werden kann.
Dies ist in Neu Wulmstorf bereits am 21.07.2011 durch Bekanntmachung erfolgt.
Einsicht in das Wählerverzeichnis
Das Wählerverzeichnis kann für die Kommunalwahl 2011 vom 22.08.2011 bis 26.08.2011 während der allgemeinen Öffnungszeiten
von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:15 Uhr
und Donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr
im Rathaus, Bahnhofstraße 39 (Zimmer 12/13), 21629 Neu Wulmstorf geschehen.
Berichtigung des Wählerverzeichnisses
Wer das Verzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann bis zum 26.08.2011 12:15 Uhr schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde einen Antrag auf Berichtigung stellen.
Wahlbenachrichtigung
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 19.08.2011 eine Wahlbenachrichtigung.
Wahlschein
Wahlscheine werden auf Antrag erteilt. Einen Wahlschein muss nur beantragen, wer an der Wahl per Briefwahl teilnehmen möchte. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl auch nur noch per Briefwahl teilnehmen. Eine Wahl im Wahllokal ist dann nicht mehr möglich.
Einen Wahlschein kann beantragen
- eine wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
- eine wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis nicht eingetragen ist,
wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat, oder wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist für die Berichtigung entstanden ist.
Quellen:
- Bekanntmachung der Gemeinde Neu Wulmstorf zur Einsicht ins Wählerverzeichnis
- Niedersächsisches Kommunalwahlordnung im Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem
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