Bis zum 35. Tag vor der Wahl, also heute, müssen die Wählerverzeichnisses aufgestellt sein. Diese können dann vom 22.08. bis zum 26.08. von den Bürgern eingesehen werden.
Quellen:
- Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz im Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem
- Niedersächsisches Kommunalwahlordnung im Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem
- Informationen für Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen des Niedersächsischen Landeswahlleiters
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