Wahlvorschläge für die Wahl zum Gemeinderat am 11.09.2011 sind bis zum 25.07.2011 18:00 Uhr bei der Gemeinde Neu Wulmstorf, Bahnhofstraße 39, 21629 Neu Wulmstorf einzureichen.
Diese Frist gilt nach §21 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes für die Kommunalwahl 2011 in ganz Niedersachsen.
Quellen:
- Bekanntmachung des Wahlleiters der Gemeinde Neu Wulmstorf
- Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz im Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem
- Niedersächsisches Kommunalwahlordnung im Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem
- Informationen für Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen des Niedersächsischen Landeswahlleiters
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