Dies ist der dritte Teil einer kleinen Serie rund um das Wahlrecht bei dieser Kommunalwahl. Folgende Teile sind bereits erschienen bzw. geplant:
- Was und wer wird bei der Kommunalwahl am 11.09.2011 gewählt?
- Wer ist bei der Kommunalwahl am 11.09.2011 wahlberechtigt?
- Wie wird bei der Kommunalwahl am 11.09.2011 gewählt?
- Wie werden die Sitze bei der Kommunalwahl am 11.09.2011 verteilt?
Wie wird gewählt?
Wenn im Folgenden von Parteien die Rede ist, sind Wählergruppen und Einzelkandidaten mit gemeint.
Die Kandidaten einer Partei kandidieren auf sogenannten offenen Listen. Das bedeutet, dass die Parteien einen Vorschlag machen, in welcher Reihenfolge nach ihrer Meinung die auf sie entfallenden Sitze vergeben werden sollten. Dies ist aber für den Wähler nicht bindend. Jeder Wahlberechtigte hat pro Wahl drei Stimmen. Also drei Stimmen für die Wahl zum Gemeinderat und drei Stimmen für die Wahl zum Kreistag. Mit diesen Stimmen kann der Wähler kumulieren und panaschieren. Das heißt, dass jeder Bürger bei jeder Wahl (Gemeinderat und Kreistag) entweder dem Wahlvorschlag einer Partei in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) oder einem einzelnen Kandidaten auf dieser Liste seine 3 Stimmen geben kann. Er kann diese Stimmen aber auch ganz oder teilweise auf die Gesamtliste oder die Kandidaten dieser oder anderer Parteien nach Belieben verteilen. Kurz gesagt: Um eine gültige Stimmabgabe zu tätigen, sind irgendwo drei Kreuze in die dafür vorgesehen Felder zu machen. Es können auch weniger sein, auf keinen Fall mehr. Wer sein volles Stimmgewicht entfalten will, muss drei Kreuze machen. Nicht gemachte Kreuze sind verschenktes Wahlrecht. Bei mehr als drei Kreuzen ist der ganze Wahlzettel ungültig.
Die Stimmzettel müssen nach Maßgabe des §39 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung gestaltet sein. Verbindliche Muster hierfür finden sich in der Anlage 16 und 17 der Verordnung.
Wahlgebiete – Wahlbereiche – Wahlbezirke
Wahlgebiete sind die Bereiche in denen gewählt wird. Für die Gemeinderatswahlen also das Gebiet der Gemeinde Neu Wulmstorf, für die Kreistagswahl der Landkreis Harburg.
Wahlgebiete können unterteilt werden in Wahlbereiche. Für die Gemeinderatswahlen bildet das ganze Gemeindegebiet einen Wahlbereich. Bei früheren Kommunalwahlen gab es noch eine Unterteilung in einen nördlichen und einen südlichen Wahlbereich mit der Trennlinie B73. Diese Unterteilung gibt es jetzt nicht mehr.
Für die Kreistagswahl ist das Wahlgebiet in 10 Wahlbereiche eingeteilt. Das Gebiet der Gemeinde Neu Wulmstorf bildet einen hiervon. Da Kandidaten bei der selben Wahl, in diesem Fall der Kreistagswahl, nur auf einem Wahlvorschlag benannt sein dürfen (§23 Abs.1 NKWG) und ein Wahlvorschlag nur für einen Wahlbereich gilt (§21 NKWG), kandidieren die Kandidaten für den Kreistag nicht im ganzen Kreis, sondern jeweils nur in einem Wahlbereich.
Weiterhin sind die Wahlgebiete in Wahlbezirke unterteilt. Dies ist eine räumliche Aufteilung nach praktischen Gründen. Den Bürgern soll das erreichen „ihres“ Wahllokals einfach möglich sein. Für Krankenhäuser, Altenheime, etc. können Sonderwahlbezirke eingerichtet werden.
Quellen:
- Hinweise und Vordrucke zur anstehenden Kommunalwahl auf der Webseite der Gemeinde Neu Wulmstorf
- Kommunalwahlen in Niedersachsen am 11. September 2011, Seite des Niedersächsischen Landeswahlleiters
- Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems, Seite des Niedersächsischen Landeswahlleiters
- Kommunalwahlrecht in Niedersachsen auf wahlrecht.de
- Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz im Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem
- Niedersächsisches Kommunalwahlordnung im Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem
- Hare-Niemeyer-System bei Wikipedia
- Hare-Niemeyer-System bei wahlrecht.de
- Kreistag des Landkreises Harburg
- Kreiswahl am 11. September 2011 – Informationen des Kreiswahlleiters des Landkreises Harburg
- Rat der Gemeinde Neu Wulmstorf
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